Wir ziehen an einem Strang
Unternehmenscompliance

VERANTWORTUNGSBEWUSST UND GESETZESKONFORM
VERHALTENSKODEX BEI POSSEHL SPEZIALBAU

Unser Verhaltenskodex formuliert unser Grundverständnis für verantwortungsbewusstes und gesetzeskonformes Verhalten und bildet damit das Fundament für eine gesunde Unternehmenskultur und einen langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg. 

Unsere Stakeholder wie Mitarbeiter, Kunden und Auftraggeber, Lieferanten und Nachunternehmer, Gesellschafter und die Öffentlichkeit erwarten, dass wir von POSSEHL Spezialbau uns jederzeit und überall an geltende Gesetze und Richtlinien halten, ethische Grundsätze respektieren und nachhaltig handeln.

 

Hinweisgebersystem

Bei POSSEHL Spezialbau besteht die Möglichkeit, sich bei Verdacht oder Kenntnis von illegalem oder unethischem Handeln an ein internes, ausgelagertes und unabhängiges Hinweisgeberportal zu wenden und somit zur Aufdeckung von Regelverstößen beizutragen.

Gemeldet werden kann ein Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Unternehmensgruppe sowie von unseren Lieferanten und Dienstleistern in Bezug auf mögliche Rechtsverstöße oder unternehmensschädigende Handlungen wie z. B. Korruption, Bestechung, Betrug, sonstige strafbare Handlungen, Kinderarbeit, Sklaverei, fehlende Arbeitssicherheit, Ausbeutung und Diskriminierung.

Den Hinweisgebenden entsteht durch eine Meldung keinerlei Nachteil. Meldungen können in deutscher und englischer Sprache erfolgen ‒ auf Wunsch auch anonym.

 

WhistleFox Hinweisgeberportal

Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei POSSEHL Spezialbau haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme:

Die vertrauensvolle Meldestelle (WhistleFox) kann rund um die Uhr per Webformular, E-Mail, Fax oder Post und werktäglich zu normalen Bürozeiten telefonisch kontaktiert werden.

Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Schork zur Verfügung.

Heuking Kühn Lüer Wojtek
z. Hd. Dr. Christoph Schork
Magnusstraße 13
D-50672 Köln

 

Zudem besteht die Möglichkeit der Meldung an behördliche externe Meldestellen. Diese sind beispielsweise:

  •  die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz;
  • externe Meldestellen des jeweiligen Bundeslandes;
  • speziell zuständige externe Meldestellen, z.B. beim Bundeskartellamt.


Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf die Produkte oder Dienstleistungen von POSSEHL Spezialbau unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Ansprechpartner im Unternehmen.

Für Hinweise nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz finden Sie weitere Verfahrenshinweise hier.

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